Ergänzendes

Stellungnahme zum offenen Brief des BJV bzgl. des Fotowettbewerbs „Pandemie in Pixeln“ vom 19.06.2020

 

Stellvertretend für die Initiatoren des Fotowettbewerbs „Pandemie in Pixeln“, dem Klinikum Nürnberg, der Paracelsus Medizinische Privatuniversität, LEONARDO und der Technischen Hochschule Nürnberg, nehmen wir mit diesem Schreiben zum offenen Brief des BJV vom 19. Juni 2020 Stellung.

Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass Absatz 3.7 der Teilnahmebedingungen unseres Fotowettbewerbs „Pandemie in Pixeln“ zu Irritationen geführt hat. Zunächst möchten wir betonen, dass wir die Anliegen Ihres Verbandes, insbesondere die Kampagne „Fotografen haben Namen“, als Hochschule teilen und diese auch unterstützen.

 

Wir versichern, dass wir das Urheberrecht aller teilnehmenden Fotograf*innen in hohem Maße achten und einen Missbrauch ihrer Bildrechte unter keinen Umständen beabsichtigen. Unser Fotowettbewerb hat die Darstellung der unterschiedlichen persönlichen Perspektiven der Pandemie zum Ziel – gerade deshalb liegt es uns absolut fern, das Bild von dem/der Urheber*in zu isolieren. Der Absatz 3.7 unserer Teilnahmebedingungen bezieht sich ausschließlich auf die optische Präsentation der bereits eingereichten Bilder auf der Website. Die Teilnehmenden reichen ihre Wettbewerbsbeiträge unter Nennung ihres Namens ein, diese Metadaten sind mit dem Bild verknüpft und lediglich öffentlich noch nicht sichtbar. Diese Vorgehensweise wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gewählt. Um den Datenschutz und mögliche Persönlichkeitsrechte zu schützen, werden die personenbezogenen Daten erst nach einer nochmaligen Verifizierung veröffentlicht. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ausschließlich folgende Verwendung der prämierten Fotos geplant:

Dabei wird der Name der Fotograf*innen stets genannt werden. Der Verzicht auf das Recht zur Urhebernennung hat demnach nicht zu bedeuten, dass wir die Urheber nicht nennen werden.

Die Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern beziehen sich auf die Durchführung und Bewerbung unseres Fotowettbewerbes. Andere Verwendungen der Bilder sind weder möglich noch geplant.

Selbstverständlich werden wir die Gewinnerbilder des Wettbewerbs unter Nennung des Namens ihrer Urheber*innen veröffentlichen. Auch die im Bildband und in der Ausstellung präsentierten Fotografien werden jederzeit in Verbindung mit den Namen der Wettbewerbsteilnehmenden gezeigt. 

Für den Verzicht auf die Urhebernennung bleibt demnach lediglich die Darstellung der bereits eingereichten, aber nicht prämierten Aufnahmen, die auf unserer Website erfolgt, um den Besucher*innen Eindrücke zum Verlauf des Wettbewerbes zu verschaffen.

 

Aktuell prüfen wir, inwieweit eine Änderung der Teilnahmebedingungen, wie von Ihnen angeregt, im laufenden Wettbewerb zu einer „Angreifbarkeit“ des Wettbewerbs führen könnte, da im Rahmen der Ausschreibung Preisgelder vergeben werden.

 

Bei den Initiatoren handelt es sich um öffentliche Einrichtungen, die keinerlei kommerziellen Zweck verfolgen und von einer zweckentfremdeten Verwendung der Bilder gar nicht profitieren könnten. Die Intention des Wettbewerbs ist es, dem Werk von Fotograf*innen, ob Privatpersonen oder Bildjournalisten, eine öffentliche Plattform zu geben und hierfür auch eine Dotierung auszuloben.

 

Wir bedauern sehr, dass es diesbezüglich zu Missverständnissen gekommen ist, und möchten nachdrücklich betonen, dass es sich bei den Urheberrechten von Fotograf*innen um ein hohes und schützenswertes Gut handelt.